Verfassungsrichter äußern Bedenken gegenüber Betreuungsgeld
Karlsruhe - Hamburg hat das Betreuungsgeld vor Gericht gebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch Zweifel an der Verfassungskonformität der Familienleistung geäußert. Es kam nun zur mündlichen Verhandlung vor dem obersten deutschen Gericht, ein Urteil wird noch im laufenden Jahr erwartet. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde schon deutlich, dass die Richter Zweifel hegen, ob der Bund überhaupt zuständig war, weil die Länder für die Leistungen aufkommen müssen.
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